Ist aufregend anders

Einfamilienhaus - Eigennutzung vor Vermietung

Vor allem für Familien mit Kindern bietet sich ein sogenanntes Einfamilienwohnhaus als ideale Unterkunft an. In Deutschland gehören diese Häuser zu einer sehr weitverbreiteten Variante von Wohneigentum.

Ein eigenes Haus zu besitzen - davon träumen nicht nur in Deutschland viele Menschen. Vor allen Dingen dann, wenn sie eine eigene Familie haben und entsprechend viel Platz benötigen. Auch aus diesem Grund gibt es in Deutschland deshalb eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten, wie ein solches Haus finanziert werden kann. Denn die meisten sogenannten Einfamilienwohnhäuser werden für den Eigenbedarf genutzt. Eine Vermietung entsprechender Häuser ist natürlich möglich, kommt aber in der Regel weitaus weniger häufig vor als die Nutzung durch den Eigentümer selbst. Per Definition versteht man unter einem Einfamilienhaus, wie Wohnhäuser dieser Art oft abgekürzt werden, übrigens ein Haus, das als Wohngebäude für eine Familie oder eine überschaubare Gruppe von Menschen dient, die einen gemeinsamen Haushalt führen. Ein solches Haus verfügt deswegen auch, anders als beispielsweise ein Mietshaus, lediglich über eine einzige Nutzungseinheit. Auch dann, wenn ein Haus über eine Wohnungseinheit und eine Einliegerwohnung verfügt, gehört es zum Haustyp des Einfamilienwohnhauses. Entscheidend für diese Klassifizierung ist dabei allein, ob die Einliegerwohnung der Hauptwohnung untergeordnet ist, also insgesamt weniger als 80 Prozent der Wohnfläche umfasst, die die Hauptwohnung für sich beansprucht.

Da das Einfamilienwohnhaus zu den am weitesten verbreiteten Arten des Wohneigentums gehört, gibt es das Haus auch in ganz unterschiedlichen Varianten. Die drei Varianten "frei stehendes Einfamilienwohnhaus", "Doppelhaushälfte" und "Reihenhaus" sind dabei die bekanntesten Möglichkeiten. Allerdings zählen auch sogenannte Hof- und Atriumhäuser zu dieser Art der Wohnhäuser. Die Anzahl der Geschosse hat dagegen keinen Einfluss auf die Bezeichnung, denn ein solches Haus kann entweder als Bungalow, also als eingeschossiges Haus konzipiert sein, oder über mehrere Etagen verfügen. Einen Sonderfall der Klassifizierung stellen Wochenend- und Ferienhäuser dar, die in der Regel nicht als Einfamilienwohnhäuser bezeichnet werden, da sie nicht ständig bewohnt sind und in aller Regel auch nicht den sonst üblichen Wohnansprüchen genügen.

Die Vorläufer der heutigen Einfamilienwohnhäuser sind übrigens die Villen, die wir heute aus der Antike oder der Zeit der Renaissance kennen. Auf dem Vorbild dieser Häuser entstanden im 19. Jahrhundert zunächst großbürgerliche Villen, in denen Familien lebten. Die Gartenstadtbewegung, die um die Jahrhundertwende zunächst in Großbritannien entstand, trug dann ebenfalls zu der Entwicklung der heute bekannten Einfamilienhäuser bei. Der größte Boom dieser Art von Wohnraum war in Deutschland in den 1960er-Jahren zu beobachten, da sich nun auch Arbeiter und Angestellte ein entsprechendes Haus leisten konnten.

Wie ein Einfamilienwohnhaus aussieht, hat keinen Einfluss auf die Klassifizierung. In vielen Fällen wird ein solches Haus individuell nach den Vorstellungen des künftigen Eigenheimbesitzers gebaut, die Stile der Häuser sind deswegen auch sehr unterschiedlich und können von modern bis klassisch reichen. Ausschlaggebend für die Bebauung ist allein der Bebauungsplan sowie die sogenannte Gestaltungssatzung.